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BT: Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz

Im Jahr 2024 hat das Bundesamt für Justiz auf Grundlage von § 335 HGB 91 300 Ordnungsgeldverfahren wirksam eingeleitet und 106 400 Ordnungsgelder festgesetzt. Zudem wurden in diesem Jahr 102 600 Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren vollstreckt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/108) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/61) hervor. Zum Stichtag 31.3.2025 wurden bislang 20 000 Verfahren eingeleitet, 25 500 Ordnungsgelder festgesetztund 37 800 Forderungen vollstreckt.

(hib 159/2025 vom 19.5.2025)