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BGH: Keine Anwendung der Grundsätze über rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten

(hier: Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch Leasinggeber nach Insolvenzverfahrens-Eröffnung)

BGH, Urteil vom 10.4.2025 – IX ZR 203/23

Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten.

(Amtlicher Leitsatz)