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Entwaldungsverordnung: Kommission veröffentlicht Länder-Benchmarking

Im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung hat die Europäische Kommission eine erste Benchmarking-Liste veröffentlicht, die Länder in die Risikokategorien „niedrig“, „Standard“ oder „hoch“ einstuft. Konkret berücksichtig die Länderklassifizierung das Entwaldungsrisiko bei der Produktion der sieben Rohstoffe, die unter die Verordnung fallen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Diese Rohstoffe gelten als Hauptursache für Entwaldung. Vor der Veröffentlichung der Benchmarking-Liste hatten die EU-Staaten einvernehmlich eine positive Stellungnahme dazu abgegeben.

Die Entwaldungsverordung soll sicherstellen, dass wichtige Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung sowohl in der EU als auch weltweit beitragen. Entwaldung und Waldschädigung sind wesentliche Treiber des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt.

Umfang der Compliance-Kontrollen hängt von Benchmarking ab

Die heute veröffentlichte Risikoklassifizierung der Länder definiert den Umfang der Compliance-Kontrollen, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für ein Land vorsehen müssen: ein Prozent für „niedriges Risiko“, drei Prozent für „Standard“ und neun Prozent für „hohes Risiko“.

So bringt beispielsweise die Beschaffung aus Ländern mit geringem Risiko vereinfachte Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer und Händler mit sich. Konkret bedeutet dies, dass sie Informationen sammeln, aber keine Risiken bewerten und mindern müssen.

Länder mit hohem Risiko: Nordkorea, Myanmar, Russland

Die Länder, die in dieser ersten Länder-Benchmarking-Liste als Länder mit hohem Risiko eingestuft sind, unterliegen Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Rates der EU bei Ein- oder Ausfuhren der relevanten Rohstoffe und relevanten Produkte. Das sind Belarus, die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Myanmar und Russland.

Methodologie der Liste

Parallel zur Benchmarking-Liste hat die Kommission auch ein Arbeitspapier der zuständigen Kommissionsdienststellen veröffentlicht, das die Methodik erläutert, mit dem die Liste erstellt wurde.

Instrument zur einfachen Umsetzung der EUDR

Das Länder-Benchmarking wird eine einfache, faire und kosteneffiziente Umsetzung der EUDR gewährleisten. Diese hat schon vor Inkrafttreten für mehr Transparenz in den Lieferketten gesorgt, positive Veränderungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ausgelöst und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte in der EU eröffnet.

Das Gesetz tritt am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft.

Europäische Kommission PM v. 22.5.2025