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BGH: Tätigwerden eines RA in eigener Sache und Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen

Ein Rechtsanwalt, der in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung) einlegt.

BGH, Beschluss vom 27.3.2025 – V ZB 27/24

(Amtliche Leitsätze)