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IDW: IDW PH 9.970.20 (04.2025) – Prüfung i. Z. m. der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG

Der Energiefachausschuss (EFA) des IDW hat am 12.3.2025 den aktualisierten IDW-Prüfungshinweis „Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG (IDW PH 9.970.20 (04.2025))“ verabschiedet. Hintergrund für die Aktualisierung ist die Änderung des Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) durch das sog. Solarpaket 1 im Mai 2024. Die Änderung hatte bereits Auswirkungen auf die Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung im Jahr 2024 und erfolgte recht spät vor dem damaligen Fristende für die Antragstellung. Daher hatte seinerzeit der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ kurzfristig in einer Berichterstattung über seine 147. Sitzung am 24.5.2024 über die Auswirkungen der Gesetzesänderung berichtet und aktualisierte Formulierungsvorschläge für die Prüfungsvermerke sowie für die korrespondierenden Mandantenanlagen in der Anlage der Sitzungsberichterstattung veröffentlicht. Nunmehr wurden die damaligen Änderungen im IDW PH 9.970.20 (04.2025) nachvollzogen. Der IDW-Prüfungshinweis wird in der IDW Life 5/2025 veröffentlicht. Im IDW Verlag ist er als Print on Demand erhältlich. Im Mitgliederbereich der IDW-Website steht unter der Rubrik „Arbeitshilfen/Muster“ eine Word-Datei mit dem Formulierungsvorschlag für den Prüfungsvermerk sowie Muster für die korrespondierende Mandantenanlage zur Verfügung.

(IDW Aktuell vom 7.5.2025)