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FG Köln: Incentive-Reisen und Shoppinggutscheine an Versicherungsvermittler sind abzugsfähige Betriebsausgaben

FG Köln, Urteil vom 30.01.2025 – 10 K 101/21 

1. Stehen ausgegebene Gutscheine in einem unmittelbaren zeitlichen und zudem auch wirtschaftlichen Zusammenhang zu den von den freien Vermittlern erzielten Umsätzen, gilt das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG deswegen nicht, weil nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine bürgerlich-rechtliche Schenkung erforderlich ist, an der es beim Leistungsaustausch mangelt.

2. Das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG gilt dann nicht, wenn und soweit die Bewirtung Gegenstand eines Austauschverhältnisses im Sinne eines Leistungsaustausches ist.

(Leitsätze der Redaktion)