BFH, Urteil vom 11.3.2025 – IX R 30/22
1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 20.02.1990 – IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789).
2. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in mehreren Bescheiden unterschiedlicher Finanzbehörden erfolgt ist.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2025-981-4