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BFH: Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin

BFH, Urteil vom 27.11.2024 – I R 23/21

Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2025-981-2