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BGH: Auskunftsersuchen des Gesellschafters und DSGVO

BGH, Beschluss vom 22.1.2025 – II ZB 18/23

Ein Auskunftsersuchen des Gesellschafters, das auch dem Ziel dient, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stellt keine unzulässige Rechtsausübung und keinen Missbrauch des Auskunftsrechts dar. Einem solchen Auskunftsbegehren stehen auch nicht die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung entgegen (Festhaltung BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 – II ZB 3/23, ZIP 2024, 127 Rn. 11 f.).

(Amtliche Leitsätze)