Die EU-Kommission hat gegen Apple und Meta wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Geldbußen von 500 Millionen Euro bzw. 200 Millionen Euro verhängt. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „Die heutigen Entscheidungen senden eine starke und klare Botschaft. Der Rechtsakt über digitale Märkte ist ein entscheidendes Instrument zur Erschließung von Potenzial, Auswahl und Wachstum, indem er sicherstellt, dass digitale Akteure auf wettbewerbsfähigen und fairen Märkten tätig sein können. Er schützt die europäischen Verbraucher und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen. Apple und Meta haben sich nicht an das Gesetz gehalten, indem sie Maßnahmen ergriffen haben, die die Abhängigkeit von Geschäftskunden und Verbrauchern von ihren Plattformen verstärken. Daher haben wir gegen beide Unternehmen entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen, die auf klaren und vorhersehbaren Regeln beruhen.Alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen unsere Gesetze befolgen und die europäischen Werte respektieren.“
Begründung der Entscheidungen
- Apple: Gemäß dem DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, in der Lage sein, ihre Kundinnen und Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
- Meta: Nach dem DMA müssen Torwächter (Gatekeeper) die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer für die Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen Diensten einholen. Wer nicht zustimmt, muss Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Die EU-Kommission stellte fest, dass das „Consent or Pay“ Modell, das Meta im November 2023 eingeführt hatte, nicht mit dem DMA vereinbar ist.
Die beiden Entscheidungen erfolgen nach einem intensiven Dialog mit den betroffenen Unternehmen. Apple und Meta konnten ihre Ansichten und Argumente ausführlich darlegen.
Nächste Schritte
Apple und Meta sind verpflichtet, den Entscheidungen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachzukommen, andernfalls drohen Zwangsgelder. Die Kommission setzt ihre Gespräche mit den beiden Unternehmen fort, um die Einhaltung der Kommissionsentscheidungen und des DMA im Allgemeinen sicherzustellen.
Weitere Details zu den beiden Entscheidungen
- Nichteinhaltung der Bedingungen durch Apple
Nach dem DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, in der Lage sein, ihre Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermöglichen.
Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Aufgrund einer Reihe von Beschränkungen, die Apple auferlegt hat, können App-Entwickler nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitierten. Ebenso können die Verbraucher nicht in vollem Umfang alternative und billigere Angebote nutzen, da Apple die App-Entwickler daran hindert, die Verbraucher direkt über solche Angebote zu informieren. Das Unternehmen hat nicht nachgewiesen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.
Im Rahmen der heutigen Entscheidung hat die Kommission Apple angewiesen, die technischen und kommerziellen Beschränkungen der Angebotssteuerung aufzuheben und das nicht konforme Verhalten in Zukunft zu unterlassen, was auch die Annahme eines Verhaltens mit gleichem Zweck oder gleicher Wirkung einschließt.
Die gegen Apple verhängte Geldbuße trägt der Schwere und Dauer des Verstoßes Rechnung.
Dank der frühzeitigen und proaktiven Bemühungen von Apple um eine Lösung für die Einhaltung der Vorschriften hat die Kommission heute auch die Untersuchung zu den Verpflichtungen von Apple in Bezug auf die Benutzerauswahl abgeschlossen. Weitere Informationen zu diesen Entscheidungen finden Sie hier.
- Nichteinhaltung von Metas „Consent or Pay“-Modell
Nach dem DMA müssen Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen Diensten einholen. Diejenigen Nutzer, die nicht zustimmen, müssen Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben.
Im November 2023 führte Meta ein binäres Werbemodell nach dem Prinzip „Consent or Pay“ (Einwilligung oder Bezahlung) ein. Bei diesem Modell hatten die EU-Nutzer von Facebook und Instagram die Wahl zwischen der Zustimmung zur Kombination personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Abonnements für einen werbefreien Dienst.
Die Kommission stellte fest, dass dieses Modell nicht mit dem DMA vereinbar ist, da es den Nutzern nicht die erforderliche Wahlmöglichkeit bot, sich für einen Dienst zu entscheiden, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden, der aber ansonsten dem Dienst „personalisierte Werbung“ entspricht. Das Modell von Meta ermöglichte es den Nutzern auch nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten zu erteilen.
Nach zahlreichen Gesprächen mit der Kommission führte Meta im November 2024 eine andere Version des Modells der kostenlosen personalisierten Werbung ein und bot eine neue Option an, bei der angeblich weniger personenbezogene Daten zur Anzeige von Werbung verwendet werden. Die Kommission prüft derzeit diese neue Option und setzt ihren Dialog mit Meta fort, indem sie das Unternehmen auffordert, die Auswirkungen dieses neuen Anzeigenmodells in der Praxis zu belegen.
Unbeschadet dieser laufenden Prüfung betrifft die heutige Entscheidung, mit der die Nichteinhaltung festgestellt wird, den Zeitraum, in dem den Endnutzern in der EU zwischen März 2024, als die DMA-Verpflichtungen rechtsverbindlich wurden, und November 2024, als Metas neues Anzeigenmodell eingeführt wurde, nur die binäre Option ³eZustimmung oder Bezahlung³c angeboten wurde.
Die gegen Meta verhängte Geldbuße trägt auch der Schwere und der Dauer des Verstoßes Rechnung und stellt fest, dass die heutigen Entscheidungen gegen Apple und Meta die ersten Entscheidungen über Verstöße im Rahmen der DMA sind.
Weitere Entscheidungen
- Untersuchung zur Wahlfreiheit der Apple-Nutzer abgeschlossen
Die Kommission schloss außerdem die Untersuchung gegen Apple in Bezug auf die DMA-Verpflichtung ab, die Nutzern in der EU die Möglichkeit gibt, Softwareanwendungen einfach zu deinstallieren und Standardeinstellungen unter iOS zu ändern sowie ihren Standard-Webbrowser über einen Auswahlbildschirm auszuwählen. Diese Schließung folgt auf einen konstruktiven Dialog zwischen der Kommission und Apple. Infolgedessen änderte Apple seinen Browserauswahlbildschirm und optimierte die Benutzererfahrung bei der Auswahl und Einstellung eines neuen Standardbrowsers auf dem iPhone.
Apple hat es Benutzern auch einfacher gemacht, Standardeinstellungen für Anrufe, Messaging, Anruffilterung, Tastaturen, Passwortmanager und Übersetzungsdienste auf iPhones zu ändern. Ein neues Menü ermöglicht es Benutzern nun, ihre Standardeinstellungen an einem zentralen Ort anzupassen und den Anpassungsprozess zu rationalisieren.
Darüber hinaus können Nutzer nun mehrere vorinstallierte Apple-Apps wie Safari deinstallieren – eine Funktion, die zuvor nicht verfügbar war.
- Vorläufige Auffassung zu Drittanbietern und Apple App-Store
Die Kommission hat Apple auch über ihre vorläufige Auffassung informiert, dass Apples Vertragsbedingungen über den alternativen App-Vertrieb gegen das DMA verstoßen.
Gemäß dem DMA muss Apple die Verbreitung von Apps auf seinem iOS-Betriebssystem auf andere Weise als über den Apple App Store ermöglichen. In der Praxis bedeutet dies, dass Apple App-Stores von Drittanbietern auf iOS und das Herunterladen von Apps auf das iPhone direkt aus dem Internet zulassen muss.
Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass Apple dieser Verpflichtung angesichts der Bedingungen, die es den Entwicklern von Apps (und App-Stores) auferlegt, nicht nachgekommen ist. Entwickler, die alternative App-Vertriebskanäle unter iOS nutzen wollen, werden davon abgehalten, da sie sich für Geschäftsbedingungen entscheiden müssen, die eine neue Gebühr (Apples Core Technology Fee) beinhalten. Außerdem hat Apple zu strenge Zulassungsvoraussetzungen eingeführt, die es den Entwicklern erschweren, ihre Apps über alternative Kanäle zu vertreiben. Schließlich macht Apple die Installation von Apps über solche alternativen Vertriebskanäle für die Endnutzer übermäßig aufwändig und verwirrend.
Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Apple nicht nachgewiesen hat, dass die eingeführten Maßnahmen unbedingt erforderlich und verhältnismäßig sind. Apple hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und auf die vorläufigen Feststellungen antwortet.
- Facebook Marketplace unter dem relevanten Schwellenwert
Die Kommission stellte heute außerdem fest, dass Metas Online-Vermittlungsdienst Facebook Marketplace nicht mehr im Rahmen der DMA benannt werden sollte. Die Entscheidung folgt auf einen von Meta am 5. März 2024 gestellten Antrag, die Benennung von Marketplace zu überprüfen. Nach einer sorgfältigen Prüfung der Argumente von Meta und als Ergebnis der zusätzlichen Durchsetzungs- und fortgesetzten Überwachungsmaßnahmen von Meta, um der Nutzung von Marketplace durch Unternehmen zu Verbrauchern entgegenzuwirken, stellte die Kommission fest, dass Marketplace im Jahr 2024 weniger als 10.000 geschäftliche Nutzer hatte. Meta erreicht daher nicht mehr den relevanten Schwellenwert, der die Vermutung zulässt, dass Marketplace ein wichtiges Tor für Geschäftskunden ist, um Endkunden zu erreichen.
Weitere Informationen
Pressemitteilungen zu den beiden Entscheidungen gegen Meta und Apple