Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
BFH, Urteil vom 20.11.2024, II R 38/22
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BB-ONLINE BBL2025-918-4