Der nach § 18 Abs. 1 GWB für eine Marktbeherrschung zeitlich relevante Markt erstreckt sich bei der Anbieterin eines Konzertsaals für die Aufführung von Werken des Komponisten Johann Sebastian Bach für das Weihnachtsoratorium vom Beginn der Adventszeit bis Epiphanias sowie für die Matthäuspassion über die Karwoche hinweg bis einschließlich zum Karfreitag.
OLG München, Urteil vom 6.2.2025 – 29 U 1716/23 Kart e
(Amtliche Leitsätze)