Am 9.4.2025 haben sich CDU, CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt, welcher hier abrufbar ist. Der Koalitionsvertrag behandelt auch Themen zur Unternehmensberichterstattung:
Die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission bzgl. Erleichterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird unterstützt und man will sich für „bürokratiearme Lösungen“ bei mittelständischen Unternehmen einsetzen (Koalitionsvertrag Rn. 1914 ff. und 2008 ff., s. zum Omnibus 1 auch DRSC Briefing Paper). „Überbordene Regulierung“ durch die Corporate Sustainabiity Reporting Directive (CSRD), die Taxonomie-VO, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und damit verbundene delegierte Rechtsakte soll verhindert werden. Die Entwaldungs-VO soll „durch die Einführung der „Null-Risiko-Variante“ keine Anwendung“ finden (Koalitionsvertrag Rn. 2002 ff.).
Die Koalition will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass kommunale Unternehmen nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, indem sie diesbzgl. als kleine und mittelgroße Unternehmen gelten (Koalitionsvertrag Rn. 3682 ff.).
Die CSDDD soll „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umgesetzt werden. Berichtspflichten bzgl. des Lieferkettensorgfaltspflichtengeetzes (LkSG) sollen abgeschafft und Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen bis auf „massive Menschenrechtsverletzungen“ solange nicht sanktioniert werden, bis die CSDDD in deutsches Recht umgesetzt wurde (Koalitionsvertrag Rn. 1909 ff.).
Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25% reduziert werden, u.a. indem Schwellenwerte erhöht und Pauschalierungen genutzt werden (Koalitionsvertrag Rn. 1942 ff.).
Die SPD wird ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen. Bei der CDU wird ein kleiner Parteitag über den Koalitionsvertrag abstimmen, bei der CSU reicht ein Vorstandsbeschluss aus. Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler soll in der Woche ab dem 5.5.2025 stattfinden.
(www.drsc.de vom 11.4.2025)