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Schleswig-Holsteinisches FG: Nichtsteuerbarkeit von Einnahmen aus Unterschlagung oder Untreue

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 2.5.2024 – 4 K 84/23

1. Einnahmen, die durch Unterschlagung oder durch Untreue erlangt wurden, sind regelmäßig nicht als steuerbare Vermögensmehrungen zu beurteilen.

2. Kommt der Steuerpflichtige zunächst durch Untreuehandlungen selbst in den Besitz von veruntreuten Geldern und leitet er diese zumindest teilweise zum Zwecke der Bestechung weiter oder kommt es zur Auszahlung an den Bestochenen, um dann absprachegemäß davon zu profitieren, ist für die steuerrechtliche Beurteilung ohne Belang.

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext BB-Online BBL2025-854-3