Am 3.4.2025 hat das Europäische Parlament für ein späteres Inkrafttreten von neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen, so eine taggleiche PM des Europäischen Parlaments, unterstützten die Abgeordneten den Vorschlag der Kommission, der Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist. Die neuen “Due-Diligence“-Vorschriften verpflichteten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten hätten ein zusätzliches Jahr – bis zum 26.7.2027 – Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die einjährige Verlängerung gelte auch für die erste Welle betroffener Unternehmen, und zwar für EU-Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU. Diese Unternehmen müssten die Regeln erst ab 2028 anwenden. Dies gelte auch für eine zweite Gruppe: Unternehmen in der EU mit mehr als 3 000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 900 Mio. Euro sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU. Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werde sich für eine zweite und dritte Gruppe von Unternehmen, die unter die Gesetzgebung fallen, um zwei Jahre verzögern. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssten erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen Bericht erstatten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssten diese Informationen ein Jahr später vorlegen. Die Europäische Kommission habe am 26.2.2025 das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vorgelegt. Neben der Richtlinie zur Verschiebung der Anwendung der Berichts- und Sorgfaltspflichten, die am 3.4.2025 vom Parlament gebilligt worden sei, enthalte das Paket auch eine weitere Richtlinie zur Änderung des Inhalts und des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten, mit dem sich zunächst der Rechtsausschuss des Parlaments befassen werde. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen, hätte das Parlament am 1.4.2025 beschlossen, das Dringlichkeitsverfahren anzuwenden. Damit der Gesetzesentwurf in Kraft treten könne, bedürfe es nun der formellen Zustimmung des Rates, der den gleichen Text am 26.3.2025 bestätigt habe.

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