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BAG: SE – Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens

BAG, Beschluss vom 26. November 2024 – 1 ABR 37/20

Das Verhandlungsverfahren über eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuholen, wenn es bei Gründung und vor Eintragung einer SE in das Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unterblieben ist, weil deren Gründungsgesellschaften keine Arbeitnehmer beschäftigten.

(Leitsatz)