BFH, Urteil vom 23.10.2024 – XI R 8/22
Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.11.2023 – V R 3/22, BFHE 282, 180, BStBl II 2024, 501).
(Amtlicher Leitsatz)
BB-ONLINE BBL2025-790-3