– Arbeitsvertrag – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsbereitschaft – Darlegungslast – Ausschlussfristen – Wechselschichtarbeit
Durch die unbeschränkte Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien in einem Formulararbeitsvertrag bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, dass sich das Arbeits-verhältnis vollständig nach diesen Regelungen bestimmen soll (Rn. 28).
(Orientierungssatz)