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Es ist endlich geschafft! Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates

Berlin (DAV/BRAK). Der Bundesrat hat heute der überfälligen Anpassung des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setzes (RVG) zugestimmt. Die Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) und der Deutsche Anwalt­verein (DAV) hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt. Nun muss das Gesetz zügig in Kraft treten.

DAV und BRAK zeigen sich erleichtert, dass trotz aller politischen Schwie­rig­keiten dieses wichtige Vorhaben für den Zugang zum Recht nun noch zum Abschluss gebracht werden konnte – auch wenn die Erhöhung nicht ganz dem entspricht, was sich die Anwalt­schaft gewünscht hätte.

„Die Zustimmung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und war unverzichtbar. Was auf den ersten Blick nur eine Frage für die Berufs­an­ge­hörigen zu sein scheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Grundlage für den Zugang zum Recht“, erläutert Dr. h.c. Edith Kindermann, Präsidi­ums­mitglied des DAV.

„Diese Reform sichert die Qualität der anwalt­lichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in struktur­schwachen Regionen zu erhalten“, betont BRAK-Schatz­meisterin Leonora Holling. „Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unverän­derten Gebühren an die gestiegenen Personal­kosten und die allgemeine Wirtschafts­ent­wicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!“

Die beschlossene Anpassung sieht eine Erhöhung der Wertge­bühren um 6 Prozent und der Festge­bühren um 9 Prozent vor. Diese Maßnahme trägt dem erheblichen inflati­ons­be­dingten Anstieg der Personal- und Sachkosten in den Anwalts­kanzleien Rechnung und stellt sicher, dass Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte weiterhin eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung und Vertretung gewähr­leisten können.

„Die mehr als moderate Erhöhung trägt dazu bei, nicht nur die Anwalt­schaft, sondern auch unsere demokra­tischen und rechts­staat­lichen Prinzipien zu stärken“, so Holling. „Besonders erfreulich ist, dass neben der linearen Erhöhung auch strukturelle Verbes­se­rungen umgesetzt wurden, etwa die Anhebung der Gegenstandswerte in Kindschafts­sachen auf 5.000 Euro sowie eine weitere Angleichung der Prozess­kos­ten­hil­fe­ver­gütung an die Gebühren für Wahlan­wäl­tinnen und -anwälte“, betont Kindermann.

Die Gebühren­ordnung der Anwalt­schaft darf nicht von der gesamt­ge­sell­schaft­lichen Einkom­mens­ent­wicklung abgekoppelt werden. Deswegen pochen BRAK und DAV gemeinsam auf eine Anpassung in jeder Legisla­tur­periode! DAV und BRAK hatten sich lange und intensiv für diese Anpassung eingesetzt. Die nun erfolgte Zustimmung des Bundesrates bestätigt die Bedeutung einer angemessenen Vergütung als Grundlage für eine leistungs­fähige und unabhängige Anwalt­schaft. Jetzt muss es darum gehen, das Gesetz schnell zu verkünden, damit die Anpassung zeitnah in Kraft treten kann – die Anwalt­schaft hat lange genug gewartet!

Deutscher Anwaltverein, PM 14/25