Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 13.3.2025 seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2024/8 Provisions-Targeted Improvements (Proposed amendments to IAS 37) an den IASB übermittelt. Die Stellungnahme hat es zugleich an die EFRAG gesendet. Es unterstützt die Bemühungen des IASB, die bestehenden Herausforderungen durch IAS 37 zu klären und zu ändern. Insgesamt ist es mit den Vorschlägen einverstanden, da sie die Anforderungen von IAS 37 an das überarbeitete Rahmenkonzept anzugleichen scheinen und grundsätzlich zu mehr Klarheit beitragen. Was das derzeitige Kriterium „gegenwärtige Verpflichtung“ betrifft, so hält es die vorgeschlagene neue Anforderung (insbes. die drei Bedingungen) nicht für den besten Ansatz zur Klärung der Herausforderungen. Seiner Ansicht nach geht mehr Klarheit dahingehend, ob und wann eine Rückstellung anzusetzen ist, mit weniger Klarheit bei der Bewertung dieser Rückstellung einher. Außerdem ist es von den neuen oder geänderten Leitlinien und Beispielen nicht vollends überzeugt.
(www.drsc.de vom 13.3.2025)