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BFH: Teilnahme des Sonderbetriebsverlustes an Verlustausgleichsbeschränkung – Verfassungsmäßigkeit des § 15b Abs. 1 EStG

BFH, Urteil vom 21.11.2024 – IV R 6/22

1. Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt nicht voraus, dass sich eine Investition als betriebswirtschaftlich nicht oder wenig sinnvoll darstellt (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Personengesellschaft, erfasst § 15b Abs. 1 EStG auf der Rechtsfolgenseite auch den Sonderbetriebsverlust des Mitunternehmers.

3. Die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung nach § 15b EStG verstößt auch im Fall sogenannter definitiver Verluste nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2025-661-1