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DRSC: Anwendungshinweis AH 5 zu DRS 20

Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC hat auf seiner Sitzung am 6.3.2025 den Anwendungshinweis DRSC-AH 5 zu DRS 20 diskutiert und Änderungen gegenüber dem Konsultationsentwurf beschlossen. Die Umsetzung dieser Änderungen wurde am 10.3.2025 vom GFA genehmigt. Dem war eine öffentliche Konsultation vorausgegangen, der Konsultationsentwurf wurde Ende Januar 2025 unter www.drsc.de veröffentlicht. Der Anwendungshinweis adressiert die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS, wenn eine nichtfinanzielle Konzernerklärung unter Beachtung der ESRS aufgestellt wird. Zum anderen behandelt der Anwendungshinweis die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten. Der GFA hat Änderungen gegenüber dem Konsultationsentwurf beschlossen: So wird im Anwendungshinweis auf die Frage ID 1090 der „EFRAG ESRS Q&A Platform Compilation of explanations“ verwiesen; eine konkrete Auslegung unterbleibt hingegen. Der vom GFA nunmehr genehmigte Text ist – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – als sog. Near Final Draft unter www.drsc.de öffentlich verfügbar.

(www.drsc.de vom 11.3.2025)