Seit dem Morgen des 12.3.2025 erheben die Vereinigten Staaten einen Zollsatz von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl und Aluminium. Die EU-Kommission hat auf die Einführung dieser ungerechtfertigten US-Zölle auf EU-Einfuhren mit verhältnismäßigen Gegenmaßnahmen reagiert. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: „Die Europäische Union muss handeln, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen zu schützen. Die Gegenmaßnahmen, die wir heute ergreifen, sind weitreichend, aber verhältnismäßig. Da die Vereinigten Staaten Zölle im Wert von 28 Milliarden US-Dollar anwenden, reagieren wir mit Gegenmaßnahmen im Wert von 26 Milliarden Euro. Dies entspricht dem wirtschaftlichen Umfang der Zölle aus den Vereinigten Staaten.“
EU zum konstruktiven Dialog bereit
Die Kommissionspräsidentin kündigte an, dass die Maßnahmen in zwei Etappen eingeführt werden, „beginnend am 1. April und vollständig ab dem 13. April. In der Zwischenzeit werden wir stets offen für Verhandlungen bleiben. Wir sind fest davon überzeugt, dass es in einer Welt voller geoökonomischer und politischer Unsicherheiten nicht in unserem gemeinsamen Interesse liegt, unsere Volkswirtschaften mit solchen Zöllen zu belasten. Wir sind bereit, einen konstruktiven Dialog zu führen. Ich habe Handelskommissar Maroš Šefčovič damit beauftragt, die Gespräche wiederaufzunehmen, um bessere Lösungen mit den Vereinigten Staaten auszuloten.“
Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA
Die Handelsströme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind die umfangreichsten der Welt, sie haben Millionen von Menschen Wohlstand und Sicherheit gebracht und auf beiden Seiten des Atlantiks Millionen hochwertige Arbeitsplätze geschafften. Von der Leyen sagte zur Zoll-Entscheidung von US-Präsident Trump: „Wir bedauern diese Maßnahme zutiefst. Zölle sind Steuern. Sie sind schlecht für Unternehmen und noch schlechter für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie blockieren Lieferketten. Sie bringen Unsicherheit für die Wirtschaft. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Die Preise werden steigen. Das ist für niemanden gut, und zwar auf beiden Seiten, weder in der Europäischen Union noch in den Vereinigten Staaten.“
Zweistufiger Ansatz der Gegenmaßnahmen
Die Reaktion der Kommission ist sorgfältig abgewogen und basiert auf einem zweistufigen Ansatz:
- Zunächst wird die Kommission die Aussetzung der bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 am 1. April auslaufen lassen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die auf den wirtschaftlichen Schaden reagieren, der den Stahl- und Aluminiumausfuhren der EU in Höhe von 8 Milliarden Euro zugefügt wurde.
- Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten.
Insgesamt könnten die EU-Gegenmaßnahmen somit für US-Warenausfuhren im Wert von bis zu 26 Milliarden Euro gelten, was dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle entspricht. In der Zwischenzeit ist die EU weiterhin bereit, mit der US-Regierung zusammenzuarbeiten, um eine Verhandlungslösung zu finden. Sollte eine solche Lösung gefunden werden, können die vorgenannten Maßnahmen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Nächste Schritte
Der Beschluss der Kommission, die Gegenmaßnahmen der Jahre 2018 und 2020 gegen die USA wiederherzustellen, tritt am 1. April in Kraft.
Das von der Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle eingeleitete Verfahren wird im Rahmen der EU-Durchsetzungsverordnung fortgesetzt, wobei die US-Maßnahme effektiv als Schutzmaßnahme betrachtet wird.
Der erste Schritt in diesem Prozess ist eine zweiwöchige Konsultation der Interessengruppen, die bis zum 26. März läuft.
Auf der Grundlage der gesammelten Beiträge wird die Kommission ihren Vorschlag für die Annahme von Gegenmaßnahmen fertig stellen und die Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Komitologieverfahrens konsultieren.
Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, will die Kommission den Rechtsakt zur Einführung der Gegenmaßnahmen bis Mitte April in Kraft setzen.