copyright: IMAGO / Panthermedia

BGH: Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss gem. § 148 Abs. 1 ZPO

Gegen den Beschluss eines Landgerichts, mit dem es einen Rechtsstreit bis zur Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines anderen Gerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO aussetzt, ist die sofortige Beschwerde gemäß § 252 ZPO statthaft.
BGH, Beschluss vom 23.1.2025 – I ZB 39/24
(Amtlicher Leitsatz)