OLG Bamberg, Beschluss vom 6.11.2024 – 10 Wx 20/24
1. Der vermögensrechtliche Wert des Abwehrinteresses eines Liquidators gegenüber dem Einsichtsverlangen des Gläubigers einer gelöschten GmbH ist anhand des damit verbundenen Aufwands an Zeit und Kosten zu beziffern, der allerdings aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (§ 74 Abs. 2 GmbHG) eher gering zu schätzen ist.
2. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Liquidators einer GmbH ist seitens des Antragstellers kein besonderer Nachweis eines berechtigten Interesses über die behauptete Gläubigerstellung hinaus erforderlich.
(Amtliche Leitsätze)