Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines IDW-Standards zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16) veröffentlicht. Danach erfüllen Unternehmen die Anforderung des § 1 StaRUG, wenn sie eine adäquate Unternehmensplanung vorweisen können, die in einen funktionierenden Planungsprozess eingebunden ist. § 1 StaRUG verlangt, dass die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger fortlaufend über die Entwicklung des Unternehmens wachen, um den Fortbestand der juristischen Person gefährdende Risiken jederzeit erkennen zu können und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Nach IDW ES 16 ist für ein frühzeitiges Erkennen fortbestandsgefährdender Risiken eine Unternehmensplanung unerlässlich, um i. S. d. § 1 StaRUG künftige negative Ereignisse frühzeitig erkennen, mit anderen Chancen und Risiken aggregieren und bewerten zu können. Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens, wobei Ausgestaltung und Umfang bei wenig komplexen Unternehmen deutlich überschaubarer sind als bei größeren Unternehmen. Der Entwurf ist unter www.idw.de abrufbar. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 12.5.2025 abgegeben werden.
(IDW Aktuell vom 28.2.2025)