Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 4.3.2025 den unter www.drsc.de abrufbaren Abschlussbericht zur Unternehmensbefragung der Phase 2 seiner Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland veröffentlicht. Der Abschlussbericht ist eine Ergänzung zu dem am 11.12.2024 ebenfalls unter www.drsc.de veröffentlichten Kurzbericht und stellt umfassend die Ergebnisse der Befragung von Jahresabschlusserstellern dar, die im Rahmen der zweiten Phase der DRSC-Studie durchgeführt wurde. Die Befragung zeigt, dass die IFRS-Anwender in der Stichprobe ein Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss mehrheitlich nutzen würden. Für sie steht dahinter besonders häufig der Wunsch nach unternehmerischer Gestaltungsfreiheit, verbunden mit Kostensenkungen und Bürokratieerleichterungen. HGB-Bilanzierer stehen einer eigenen Ausübung des Wahlrechts deutlich kritischer gegenüber, sie würden die Einführung eines (bedingten) Wahlrechts deshalb aber nicht notwendigerweise ablehnen. Deutlich wird jedoch ihre Sorge, von Stakeholdern zur Ausübung des Wahlrechts gezwungen zu werden, obwohl sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind. Ein Kompromiss könnte daher in der Einführung eines bedingten Wahlrechts liegen, also eines freien Wahlrechts für einen begrenzten Kreis an Unternehmen. Auf Basis der Rückmeldungen unterstützen die Gremien des DRSC die Einführung eines bedingten Wahlrechts zur Anwendung der IFRS im Einzelabschluss. Auf Grundlage dieser Empfehlung werden derzeit Bedingungen für den Anwenderkreis erarbeitet.
(www.drsc.de vom 4.3.2025)