Damit bei öffentlichen Aufträgen in Zukunft Rechnungen nur noch digital gestellt werden, hat der Senat der Bürgerschaft heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Zuvor hatte der Senat die betroffenen Verbände der Hamburger Wirtschaft angehört, um deren Interessen hinreichend zu berücksichtigen.
Wenn die Bürgerschaft zustimmt, sind öffentliche Auftraggeber wie die Stadt Hamburg selbst, aber auch Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist oder die ihrer Aufsicht unterstehen, künftig verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Die Auftragnehmer werden ab 2022 verpflichtet, elektronische Rechnungen zu schicken, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erfüllt haben. Der heute vom Senat beschlossene Gesetzentwurf enthält weitere Vorschläge, mit denen das Finanzmanagement der Stadt weiterentwickelt wird. So sollen Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans künftig noch stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und an Wirkungen orientiert werden, die mit den eingesetzten Ressourcen erreicht werden sollen. Besonders berücksichtigt werden dabei die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter sowie das Prinzip der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit.
(Quelle: PM Finanzbehörde Hamburg vom 9.2.2021