Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat seine Arbeiten an der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beauftragten CSR-Studie erfolgreich abgeschlossen. Der 144-seitige Abschlussbericht wurde dem Ministerium Ende Januar zugeleitet und am 11.2.2021 der Öffentlichkeit zeitgleich auf den jeweiligen Internetpräsenzen zugänglich gemacht. Das BMJV hatte das DRSC am 19.3.2020 mit der Durchführung einer Studie beauftragt. In dieser war zu erheben, wie deutsche Unternehmen die im Jahr 2017 im Handelsgesetzbuch verankerten Berichtspflichten zu ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Aspekten im Zu sammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit (Corporate Social Responsibility oder kurz „CSR“-Berichtspflichten) erfüllen. Im Rahmen der Arbeiten wurden
• die nichtfinanzielle Berichterstattung von 100 repräsentativ ausgewählten Unternehmen über den Zeitraum 2017-2019 (Horizontalstudie) anhand von 15 vorgegebenen Fragestel lungen eingehend untersucht,
• vier dreistündige Einbindungsveranstaltungen mit jeweils 25 Teilnehmer(inne)n aus allen Stakeholdergruppen durchgeführt sowie
• auf Grundlage der vorstehenden Arbeiten Handlungsempfehlungen zur anstehenden Über arbeitung der CSR-Richtlinie in Bezug auf acht übergeordnete Fragestellungen unterbrei tet.
Der Abschlussbericht enthält detaillierte Ausführungen zu den Ergebnissen der Horizontalstudie, exemplarisch seien die folgenden genannt:
• Die Mehrzahl der untersuchten Unternehmen hat die nichtfinanzielle Erklärung außerhalb des Lageberichts in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht.
Nahezu alle Unternehmen in der Stichprobe haben über alle gesetzlich geforderten Mindestaspekte (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung) berichtet.
• Die berichteten Sachverhalte und die Berichtstiefe variierte stark, und insbesondere die Risikoberichterstattung ist im Detail noch nicht sehr ausgeprägt.
• Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärungen/Berichte wird überwiegend auf Rah menwerke zurückgegriffen. Die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) wurden insgesamt am häufigsten genannt, der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) findet ins besondere bei Finanzdienstleistungsunternehmen Anwendung.
• Knapp 60 Prozent der untersuchten nichtfinanziellen Erklärungen/Berichte wurden keiner inhaltlichen Prüfung durch Externe unterzogen. Wenn extern geprüft worden ist, dann er- folgte die Prüfung weit überwiegend mit begrenzter Sicherheit.
Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Horizontalstudie sowie der bei den Einbindungsveranstaltungen erhaltenen Wortmeldungen hat der Gemeinsame Fachausschuss in mehreren öffentlichen Sitzungen eingehend über Handlungsempfehlungen beraten. Das DRSC empfiehlt danach u.a.,
• für den Fall einer Ausweitung des Geltungsbereichs der nichtfinanziellen Berichterstat tung auf europäischer Ebene in erster Linie eine Erweiterung auch auf nicht kapitalmarkt orientierte, haftungsbeschränkte Unternehmen zu prüfen,
• die Veröffentlichungsform zu vereinheitlichen durch Vorgabe einer geschlossenen Dar- stellung der nichtfinanziellen Informationen (aber nicht notwendigerweise im Lagebe- richt) und einer Offenlegung im Bundesanzeiger,
• die Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu präzisie- ren und nachzuschärfen,
• bei der Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken den Fokus auf die Darstellung der Art der Risiken, die vom Unternehmen zu deren Eindämmung beschlossenen und der tat- sächlich getroffenen Maßnahmen sowie deren Zielerreichung zu legen,
• für den Fall einer Standardisierungsvorgabe in der EU-Richtlinie auf globale Rahmen- werke und branchenspezifische Standards zurückzugreifen und eine eigenständige europäische Standardisierung auf Metriken zur Erfüllung europaspezifischer Rechtsnormen zu beschränken sowie
• die Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung in Stufen einzuführen.
Anlässlich der Fertigstellung der CSR-Studie äußert sich der scheidende Präsident des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, mit folgenden Worten: „Die Studie, zu der uns das BMJV beauftragt hat, ist die umfangreichste Auftragsarbeit in der Geschichte des DRSC. Allen Widrigkeiten der Corona-Pandemie zum Trotz haben die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle, die Mit glieder des Gemeinsamen Fachausschusses sowie die uns unterstützenden Kräfte verschiedener Universitäten über die vergangenen zehn Monate ein qualitativ überaus hochwertiges Ergebnis erarbeitet, das keinen Vergleich scheuen muss. Ich bin stolz auf die und dankbar für den unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten, die zum Gelingen dieses großen und für das DRSC eminentwichtigen Unterfangens beigetragen haben. Ich bin sicher, dass das BMJV mit unserer Studie eine profunde und fundierte Unterlage für die anstehenden Konsultationen zur Revision der CSR- Richtlinie in der Hand hält.“
Der designierte Nachfolger im Amt des Präsidenten, Georg Lanfermann, pflichtet ihm bei: „Ich gratuliere dem Team um Andreas Barckow zum erfolgreichen Abschluss der Arbeiten an der Studie. Dies war eine große Kraftanstrengung, wobei ich insbesondere auch den prägenden Einsatz meines Amtsvorgängers hervorheben möchte. Die herausragende Qualität dieser Arbeit ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass das DRSC die richtige Organisation ist, um die Interessen der deutschen Konstituenten auch auf dem Gebiet der nichtfinanziellen Berichterstattung zu bün deln. Das DRSC ist in der Lage, fachlich kompetent diese Interessen in ausgewogener Weise zu vertreten. Es ist mir eine Ehre, dieses Thema entsprechend der Strategie des Verwaltungsrats ab März weiterentwickeln zu dürfen. Ich möchte das DRSC als zentralen Anlaufpunkt für die Unternehmensberichterstattung in der gesamten Breite etablieren. In diesem Sinne freue ich mich auf den Austausch mit unseren Mitgliedern und allen Stakeholdergruppen, aber auch auf die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Ministerium.“ Die vollständige CSR-Studie können Sie unter www.drsc.de herunterladen. Das BMJV hat zeitgleich eine PM herausgegeben, die Sie unter www.bmjv.de abrufen können.
(PM DRSC vom 11.2.2021)