Der Bund hat im Jahr 2020 Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) in Höhe von rund 16,7 Mrd. Euro übernommen. 2019 waren es 21 Mrd. Euro. Dieser Rückgang ist u. a. auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Gut 80 % der mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte betreffen Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer. Die wirtschaftliche Entwicklung in den Zielmärkten für die deutsche Exportwirtschaft bleibt herausfordernd. Infolge der COVID-19-Pandemie wurden zahlreiche Investitionsvorhaben auf den Auslandsmärkten verschoben; viele Exportgeschäfte ließen sich dadurch nicht oder noch nicht realisieren. Um der Exportwirtschaft und ihren Beschäftigten in der Corona-Krise Unterstützung zu gewähren hatte das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 2020 mit einem Fünf-Punkte-Plan konkrete Maßnahmen ergriffen, die es Unternehmen und exportfinanzierenden Banken in der Krise erleichtern, Geschäfte mit Exportkreditgarantien abzusichern. Bei der Risikoprüfung berücksichtigt der Bund etwa die wirtschaftliche und finanzielle Situation des ausländischen Schuldners vor Ausbruch der Krise und die Stabilität seines Geschäftsmodells. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2020 Investitionsgarantien mit einem Volumen von 0,9 Mrd. Euro für Projekte in 13 Staaten übernommen. Der wesentliche Teil des neuen Garantievolumens entfiel auf Projekte in Asien (vorrangig China und Indien). Erneut wurde etwa ein Drittel der genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt. In einem Umfeld weltweit deutlich gesunkener Direktinvestitionen ist das Volumen neu übernommener Investitionsgarantien im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um etwa zwei Drittel zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich jedoch das Volumen der Neuanträge (7,0 Mrd. Euro) im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt. Dies ist der höchste Wert der letzten fünf Jahre. Zum Jahresende betrug das Volumen bestehender Investitionsgarantien 27,6 Mrd. Euro. Ende 2020 hat die Bundesregierung eine stärkere Förderung von klimafreundlichen Investitionen in Erneuerbare Energien-Projekte beschlossen. Dies erfolgt bei den Investitionsgarantien durch eine umfassende Absicherung von Zahlungsrisiken aus Stromabnahmeverträgen im Rahmen der sog. Zusagendeckung. Die Jahresberichte 2020 zu den Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland werden im Frühjahr auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Exportkredit- und Investitionsgarantien finden Sie unter www.agaportal.de und www.investitionsgarantien.de.
(PM BMWi vom 9.2.2021)