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BAG: Betriebliche Altersversorgung – Höchstbegrenzung nach 25-jähriger Dienstzeit

BAG, Urteil vom 22. Oktober 2024 – 3 AZR 11/24

Eine Versorgungszusage, die die versprochene Betriebsrente nach einer Dienstzeit von 25 Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, benachteiligt die Versorgungsberechtigten nicht unzulässig wegen des Alters iSd. §§ 1, 3 Abs. 1 und 2, § 7 AGG. Die Höchstbegrenzung für den Erwerb von Versorgungsanwartschaften auf 25 Dienstjahre führt nicht dazu, dass Beschäftigungszeiten, die vor Erreichen eines bestimmten Lebensalters zurückgelegt werden, hinsichtlich des Erwerbs von Rentenanwartschaften eine andere Wertigkeit erhalten als solche, die danach zurückgelegt werden (Rn. 22).

(Orientierungssatz)