Eine Maßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und sich anschließende jahrelange, umfangreiche Ermittlungen führten zu Bußgeldern von über 100 000 Euro wegen Nichtzahlens des Mindestlohns.
Bei einer bereits im Jahr 2019 stattgefundenen Veranstaltung auf dem Hockenheimring wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe Unregelmäßigkeiten bei den angetroffenen Arbeitnehmern einer Sicherheitsfirma festgestellt. Die anschließende Geschäftsunterlagenprüfung bestätigte dies.
Der Kontrollaktion schlossen sich jahrelange, umfangreiche Ermittlungen sowie Durchsuchungsmaßnahmen an. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, darunter das Nichteinhalten des Mindestlohns.
Nunmehr wurden gegen den 56-jährigen Inhaber des Sicherheitsunternehmens, der 30 Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt hatte, Bußgelder in Höhe von insgesamt über 100 000 Euro rechtskräftig festgesetzt.
„Bei solchen Verstößen sind empfindliche Bußgelder vorgesehen, die von unserer Ahndungsstelle regelmäßig festgesetzt werden“, erklärte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.
„Darüber hinaus läuft ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlt, Gefahr, sich auch nach § 266a Strafgesetzbuch strafbar zu machen, da für den nicht gezahlten Mindestlohnanspruch in der Regel auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden“, so Holm anschließend.
(Quelle: PM Zoll vom 18.2.2025)