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BFH: Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel; möglicher Vertrauensschutz setzt Gutgläubigkeit voraus

BFH, Beschluss vom 11.12.2024 – XI R 15/21

NV: Es geht zu Lasten des Steuerpflichtigen, der die Anwendung der Differenzbesteuerung begehrt, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25a des Umsatzsteuergesetzes unerwiesen geblieben ist und er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seinen jeweiligen Geschäftspartner nachzugehen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2025-469-4