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BReg: Berichtspflichten sind zu umfangreich

Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung (BReg) im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort (20/14901) auf eine Kleine Anfrage der FDP- Fraktion (20/14589) auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um „Doppelreporting“ zu vermeiden. Auch ist nach Ansicht der Regierung zu prüfen, ob alle Informationen, die sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben, für das Erreichen ihrer Ziele relevant sind oder ob Informationen zusammengefasst oder vereinfacht werden können. Daher hätten sich die Minister für Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Klimaschutz sowie Arbeit und Soziales am 17.12.2024 in einem Brief an die Europäische Kommission gewandt und angeregt, maßgebliche gesetzliche Rahmen- werke, insbesondere die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Taxonomie-VO, mit Blick auf den konkreten Inhalt der Berichtspflichten für betroffene Unternehmen deutlich zu reduzieren und somit einfacher, zielgerichteter und insgesamt verhältnismäßiger auszugestalten.

(hib 89/2025 vom 14.2.2025)