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FG Düsseldorf: Objektive Feststellungslast für den Zufluss einer vGA

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.8.2024 – 9 K 677/21

1. Die Finanzbehörde trifft die objektive Feststellungslast dafür, ob sämtliche Voraussetzungen einer vGA auf Seiten eines Gesellschafters vorliegen, dies gilt auch für den Zufluss beim Empfänger.

2. Aus den allgemeinen Grundsätzen zur Beweisrisikoverteilung folgt aber, dass es Sache des Betreffenden ist, einen gesetzlichen Anschein zu widerlegen, wenn der festgestellte Sachverhalt für einen Zufluss spricht.

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext BB-Online BBL2025-406-3