a) Zu den Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde in einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
b) Zu der Bestimmtheit eines Feststellungsziels, wenn die konkrete Prospektfundstelle der beanstandeten Aussage nicht genannt wird.
c) Zu den Angaben über den Chartermarkt sowie die Neubau- und Secondhand-Preise für Bulker in einem Verkaufsprospekt für Schiffsfonds.
BGH, Beschluss vom 12.11.2024 – XI ZB 26/20
(Amtliche Leitsätze)