Im Herbst 2020 veröffentlichte der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) ein Konsultationspapier, um Informationen über die Erwartungslücke beim Prüfungsansatz für „Fraud and Going Concern“ sowie Ideen für mögliche Maßnahmen zu sammeln, um diese Lücke zu verringern, einschließlich durch Änderungen an den ISA. In seiner unter www.idw.de abrufbaren Stellungnahme weist das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) darauf hin, dass der Gegenstand der Abschlussprüfung nicht von einem internationalen Standardsetter wie dem IAASB geändert werden kann: Dies obliegt den zuständigen Gesetzgebern. Etwaige Änderungen der ISA sollen ausschließlich auf Nachweisen beruhen, die aus der Untersuchung von vermeintlichen Fehlern bei der Durchführung von Prüfungen erlangt wurden. Bei der Untersuchung, ob solche Änderungen sinnvoll sind, sind die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen dem Nutzen gegenüberzustellen.
(IDW Aktuell vom 4.2.2021)