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DRSC: Konsultationsentwurf eines Anwendungshinweis zu DRS 20

Das Deutsche Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC) hat am 28.1.2025 den unter www. drsc.de abrufbaren Entwurf eines Anwendungshinweises zu DRS 20 (E-DRSC AH 5) zur Konsultation veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs ist zum einen die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS. Zum anderen wird die Frage adressiert, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten. Anlass der Erarbeitung dieses Anwendungshinweises sind die fehlende Umsetzung der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in Deutschland und daraus resultierende Fragestellungen der Anwendungspraxis. Formal müssen bestimmte Unternehmen weiterhin eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung aufstellen. Für das Geschäftsjahr 2024 werden dabei erstmals und verbreitet die ESRS angewendet. Stellungnahmen zu E-DRSC AH 5 sind möglich bis zum 26.2.2025. Diese senden Sie bitte an info@drsc.de.

(www.drsc.de vom 28.1.2025)