Das Bundeskartellamt (BKartA) hat von einem mit der Novellierung des GWB geschaffenen Eingriffsinstrument bislang keinen Gebrauch gemacht. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14360) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14084). Mit der Gesetzesänderung habe das BKartA neue Eingriffsbefugnisse im Anschluss an eine Sektoruntersuchung erhalten, um konkrete Maßnahmen zur Abstellung festgestellter Wettbewerbsstörungen anordnen zu können. Diese Maßnahmen könnten unter anderem den Zugang zu Daten für Wettbewerber, die organisatorische Trennung von Unternehmensbereichen oder als Ultima Ratio die Veräußerung von Unternehmensbereichen umfassen. Als selbstständige Behörde entscheide das BKartA unabhängig über das Vorliegen von Wettbewerbsstörungen und mögliche Abhilfemaßnahmen, erläutert die Bundesregierung. Die Antwort enthält außerdem Angaben über vom BKartA durchgeführte Untersuchungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen.
(hib – heute im bundestag Nr. 17 vom 13.1.2025)