Die Bewerbung einer Flugreise mit „CO2-neutral reisen (…) jetzt ausgleichen und abheben“ ist irreführend, wenn die Kompensation unter Umständen erst in der Zukunft erfolgen wird und das genaue Ausmaß von einer Prognose abhängen kann.
OLG Köln, Urteil vom 13.12.2024 – 6 U 45/24
(Amtlicher Leitsatz)