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BGH: Zur Rückforderung von rechtsgrundlos geforderten Kontoführungsentgelten trotz widerspruchsloser Zahlung durch Bankkunden länger als drei Jahre

Ein Bankkunde kann sich auch dann noch auf die Unwirksamkeit einer Zustimmungsfiktionsklausel nach Maßgabe des Senatsurteils vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344) berufen und rechtsgrundlos gezahlte Kontoführungsentgelte gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zurückverlangen, wenn er die von der Bank rechtsgrundlos vereinnahmten Entgelte länger als drei Jahre widerspruchslos gezahlt hat. Die im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung von Energielieferverträgen geltende sogenannte Dreijahreslösung (BGH, Urteile vom 14. März 2012 – VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 21, vom 1. Juni 2022 – VIII ZR 287/20, BGHZ 233, 339 Rn. 42 und vom 25. September 2024 – VIII ZR 176/21, juris Rn. 44, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) findet im Zusammenhang mit der Rückforderung rechtsgrundlos erhobener Kontoführungsentgelte keine Anwendung.

BGH, Urteil vom 19.11.2024 – XI ZR 139/23

(Amtliche Leitsätze)