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IDW: Schreiben an die EU-Kommission im Hinblick auf die Auslegung des Prüfungsurteils zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

Das IDW hat mit einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben vom 8.1.2025 an die DG FISMA der EU-Kommission die Auslegung der EU-Kommission im Hinblick auf das Prüfungsurteil zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) thematisiert. Nach Auffassung des IDW geht die Auslegung der EU-Kommission über die Vorschriften von CSRD und European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hinaus. Die Auslegung der EU-Kommission ist in der Antwort zu Frage Nr. 70 der Bekanntmachung der Kommission über die Auslegung von Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung niedergelegt. Sie könnte zusätzliche Anforderungen für Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten im Vergleich zu den verbindlichen Rechtstexten der CSRD und ESRS bedeuten. Die Bekanntmachung der Kommission wurde am 13.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen „häufig gestellten Fragen“ (FAQ) möchte die EU-Kommission eine effiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind.

(IDW Aktuell vom 13.1.2025)