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DRCSC: Aktualisiertes Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Am 6.1.2025 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ein aktualisiertes und unter www.drsc.de abrufbares Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung (EU-Verordnung 2023/1115, EUDR) veröffentlicht. Die Aktualisierung deckt die Ende 2024 getroffenen Entscheidungen des EU-Parlaments sowie des Europäischen Rats zur Verschiebung der Erstanwendung der EUDR ab. Wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen, verschiebt sich die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen sowie Händler auf den 30.12.2025. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich auf den 30.6.2026. Ursprüngliche inhaltliche Änderungsvorschläge des EU-Parlaments – insbesondere die Einführung einer neu zu schaffenden Klassifizierung für Länder ohne Entwaldungsrisiko – wurden nicht in die Beschlüsse aufgenommen. Weitere Aktualisierungen des Briefing Papers umfassen u. a.:

–              Im Oktober 2024 hat das Bundesministerium

für Ernährung und Landwirtschaft unter www. bmel.de einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der EUDR veröffentlicht und zudem die Länder- und Verbändeanhörungen begonnen. Vor dem Hintergrund der für Februar 2025 angesetzten Bundestagswahl bleibt abzuwarten, welchen Weg der Entwurf zum Gesetz nimmt.

–              Die EU-Kommission hat unter eur-lex.euro

pa.eu am 13.11.2024 die deutschsprachige Version der Leitlinien zur Umsetzung der EUDR veröffentlicht.

–              Das Internetportal zur Übermittlung der Sorg-

faltspflichten wurde seitens der EU-Kommission in Betrieb genommen.

–              Die EU-Kommission hat sich im Rahmen der Ei-

nigung zur Verschiebung der Erstanwendung dazu verpflichtet, weitere Leitlinien und FAQ zur Verfügung zu stellen sowie insbesondere die vorgesehenen Berichts- und Dokumentationspflichten auf mögliche Erleichterungen hin zu prüfen (s. Anhang zum Parlamentstext).

(www.drsc.de vom 7.1.2025)