Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen unter www.bafin.de abrufbaren Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV) vorgelegt. § 15 des Entwurfs der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 2) sowie § 11a des Entwurfs der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (eingeführt durch Art. 2 Nr. 3) sollen die Pflichten des Prüfers von kleinen oder mittleren Wertpapierinstituten bzw. von Schwarmfinanzierungsdienstleistern erweitern. Die Vorschriften sollen die Überwachung der Anforderungen der DORA-VO, insbesondere der IKT-Organisation und IKT-Systeme, im Rahmen der jährlichen Prüfung gewährleisten. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat die BaFin in ihrer Stellungnahme vom 20.12. 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass sich die im Entwurf vorgesehene deutliche Erhöhung des Prüfungsumfangs auf die Prüfungshonorare auswirken wird. Die WPK hat angeregt zu evaluieren, ob (ggf. an einer anderen Stelle) Erleichterungen für Prüfungen der kleinen und mittleren Wertpapierinstitute geschaffen werden können.
(Neu auf WPK.de vom 2.1.2025)