@ IMAGO / Zoonar

BR: Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen Cookie-Banner-Flut

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einer Verordnung zugestimmt, die die Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im Internet einfacher macht. Die Zahl der Einwilligungsbanner soll langfristig sinken, indem sogenannte „anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ als Alternative geschaffen werden.

Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste

Diese anerkannten Dienste sollen die vom Endnutzer getroffene Entscheidung, ob er eine Einwilligung erteilt oder nicht erteilt, verwalten. Dann sollen sie diese auf Nachfrage dem Anbieter von digitalen Diensten übermitteln. Erhalten die Dienste die Einwilligung oder deren Verweigerung auf diese Weise, sind sie nicht mehr auf eine eigene Nachfrage beim Endnutzer angewiesen.

Einbindung von Diensten nur auf freiwilliger Basis

Die Verordnung regelt die Anforderungen, die ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung erfüllen muss, sowie das Verfahren zur Anerkennung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Weitere Regelungen betreffen technische und organisatorische Maßnahmen sowie die verwendete Software. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Einbindung entsprechender Dienste sowohl für Endnutzer als auch für Anbieter von digitalen Diensten freiwillig ist.

Inkrafttreten

Der Verordnung kann nun verkündet werden. Sie tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das mit der Verordnung verfolgte Anliegen sowie die vorgesehene Evaluation. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, diese sorgfältig und kritisch durchzuführen. Außerdem soll möglichst parallel zur geplanten Auswertung vorsorglich mit der Erarbeitung alternativer Ansätze begonnen werden.

Stand: 20.12.2024

Beschlussdrucksache: Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation (PDF, 139KB, nicht barrierefrei)