BFH, Beschluss vom 20.11.2024 – IX B 77/23
NV: Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen vom Finanzgericht regelmäßig nicht befolgt zu werden.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-2901-10