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BFH: Steuerliches Einlagekonto: Offenbare Unrichtigkeit trotz fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

BFH, Urteil vom 22.10.2024 – VIII R 33/21

NV: Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 Satz 1 der Abgabenordnung nicht aus (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 08.12.2021 – I R 47/18, BFHE 275, 293, BStBl II 2022, 827).

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-2902-7