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BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG

BFH, Beschluss vom 24.10.2024 – VI R 4/22

Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-2902-2