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Entlastungsverordnung zum Bürokratieabbau: Bundesregierung beschließt Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 4.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Verordnung damit an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 wird ein Großteil der Regelungen in Kraft treten und die Wirtschaft um rund 420 Millionen Euro jährlich entlasten.

Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Sie enthält Regelungen, die aus rechtlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur als Verordnungsrecht umgesetzt werden können. Verordnungen können aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ohne Parlamentsbeteiligung von der Regierung oder der Verwaltung erlassen werden.

Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wurden auf Bitte des Bundesrates unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • In der Versteigererverordnung entfällt für Versteigerer die Anzeigepflicht gegenüber der Industrie- und Handelskammer. Bestehen bleibt nur die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde.
  • Es sind zusätzliche Ausnahmen vorgesehen vom Erfordernis einer Gleichwertigkeitsprüfung für bestimmte Studienabschlüsse aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat nach der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung. 
  • Die ursprünglich vorgesehene Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht mehr Teil der Bürokratieentlastungsverordnung. Ursprünglich war vorgeschlagen worden, das Jährlichkeitsprinzip beim Versicherungsschutz von zulassungsfreien Fahrzeugen abzuschaffen. Dadurch wäre jedoch nur eine geringe Entlastung bewirkt worden. Dem hätte ein erhöhter Mehraufwand für die Kontrolle des Versicherungsschutzes gegenübergestanden.

Insgesamt umfasst die Verordnung 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Millionen Euro beläuft. Die Beiträge stammen aus mehreren Bundesminiserien. Das Bundesministerium der Justiz hatte die Vorschläge koordiniert und zusammengeführt. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.

Der Großteil der Entlastungen für die Wirtschaft entfällt mit rund 400 Millionen Euro pro Jahr auf die Regelungen zu Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Künftig sollen diese leichter und vollständig digital abgewickelt werden. Mit der Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung wird die Wirtschaft um weitere rund 14 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Eine Entlastung von rund 6 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft bewirkt die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht wird die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht.

Die Verordnung wird nun verkündet. Den Text der Verordnung finden sie hier.

BMJ, PM Nr. 108/2024 v. 4.12.2024