Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) hat am 13.11.2023 einen unter www.iosco.org abrufbaren Bericht über Angaben zu Transitionsplänen veröffentlicht. Der Bericht erläutert, wie die Berichterstattung zu Transitionsplänen die Ziele des Anlegerschutzes und der Marktintegrität unterstützen kann. Zudem werden Herausforderungen und Feststellungen benannt, die auf eine Reihe von koordinierten Maßnahmen hinweisen, die die IOSCO und andere Interessengruppen in Zukunft in Betracht ziehen sollten und die die folgenden vier Hauptaspekte betreffen: sofern Übergangspläne veröffentlicht werden, sollte ihre Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit durch Leitlinien für die Berichterstattung gefördert werden, die Prüfung von Angaben sollte gefördert werden, die rechtlichen Anforderungen und die Aufsicht sollte verbessert werden und Aufbau von Kapazitäten auf Seiten der Aufsicht. Der Bericht begrüßt explizit die Arbeiten der IFRS Foundation, die verschiedenen Standards und Rahmenwerke zur Berichterstattung über Transitionspläne zu konsolidieren und Unterstützungsmaterial für entsprechende Angaben zur Verfügung zu stellen. Der ISSB wird dazu ermutigt, eine hohe Interoperabilität insbes. mit den ESRS herzustellen. Die ESRS enthalten bereits entsprechende Anforderungen zur Berichterstattung, insbesondere in ESRSE1-1, Tz. 16. Zudem arbeitet die EFRAG derzeit an Erläuterungen zu diesen Angabepflichten (s. die vorstehende Meldung, die Red.) Auch die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen arbeitet derzeit an Klarstellungen und Informationsmaterial mit Bezug zu Transitionsplänen.
(www.drsc.de vom 14.11.2024)